Die Benutzung des Motorsportgeländes und das Befahren der Strecken erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der Benutzung des Geländes stimmt der Fahrer dieser Platzordnung zu und erklärt auf sämtliche aus der Nutzung resultierende Haftungsansprüche gegenüber dem MSC Pflückuff e.V. im ADAC, dessen Vorstand sowie Erfüllungsgehilfen zu verzichten. Die Benutzung der Strecken ist nur zu den ausgeschriebenen Trainingszeiten und nach Freigabe des Streckenwarts erlaubt. Die Freigabe der Strecke ist lediglich eine Empfehlung, sie ist keinerlei rechtlich bindende Erklärung, dass die Strecke gefahrlos zu befahren ist. Bei Freigabe der Strecke bleibt die Eigenverantwortung bei dem Fahrer. Die Benutzung des Motorsportgeländes ist nur nach persönlicher Anmeldung, schriftlicher Anerkennung der Platzordnung und nach Unterzeichnung der Haftungsverzichtserklärung sowie der Entrichtung der Trainingsgebühr zulässig.Einschreibung und Bezahlung erfolgt beim Streckenwart. Das Fahrzeug muss sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. Die Geräuschemmision der Abgasanlage muss innerhalb der geltenden DMSB-Bestimmungen liegen. Es muss IMMER ein Helm und geeignete motocross-übliche Schutzkleidung getragen werden. Es darf ausnahmslos auf der vorgegebenen Strecke und in entsprechender Fahrtrichtung gefahren werden. Das Befahren von Grünstreifen, Böschungen, Zwischenflächen sowie das Abkürzen der Strecke ist verboten. Ein- und Ausfahrt in die Strecke während des Trainings hat nur im Bereich des blauen Containers zu erfolgen. Schrittgeschwindigkeit im Fahrerlager! Während des Trainings sind keine Sanitätsdienste, Aufsichts- oder Streckenposten anwesend. Jeder hat dafür zu sorgen, dass im Notfall eine Begleitperson vor Ort ist. Unter 18-jährige dürfen die Strecke nur unter Aufsicht einer volljährigen Begleitperson befahren. Die Aufsicht obliegt den Erziehungsberechtigten/Bevollmächtigten. Bei Unfällen und Verletzungen ist der Unfallort sofort zu sichern, andere zu warnen und Hilfe zu leisten. Der Streckenwart ist umgehend zu informieren. Vor Verlass des Geländes ist der Standplatz zu säubern und der Müll mitzunehmen. Der Umweltschutz ist zu beachten!! Es ist untersagt Öl, ölhaltige Substanzen, Kraftstoffe etc. abzulassen!! Nach dem Genuss von Alkohol ist das Befahren der Strecke verboten! Jegliche Handlung/Veränderung an der Bewässerungsanlage ist verboten und wird mit einem sofortigen Platzverweis geahndet. Das Betreten aller Gebäude ist strengstens verboten! Offene Feuer sowie Grillstellen unter den Dächern sind verboten! Hunde sind an der Leine zu führen und jegliche tierischen Hinterlassenschaften sind zu entsorgen. Alle Mitglieder des Vorstandes und alle weiteren vom Vorstand benannten Personen haben Weisungsbefugnis. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Platzverweis erteilt werden. Der Platzverweis kann vom Vorstand oder den bevollmächtigten Personen vor Ort ausgesprochen werden. |
Trainingsgebühren | |||
Trainingszeiten Samstag 9:00 – 18:00 Uhr | Trainingszeiten Sonntag 9:00 – 13:00 Uhr | ||
MX, Enduro Quad & Seitenwagen ab 85ccm | 25,- € | 20,- € | |
MX 65ccm | 10,- € | 10,- € | |
MX 50ccm | 5,- € | 5,- € | |
Campingpauschale | 5,- € pro Tag / Fahrzeug |
Die Trainingsgebühr ist falls nicht anders vereinbart, beim Streckenwart oder diensthabenden Personal vor Trainingsbeginn zu entrichten. |
Haftungsverzicht: Jeder Trainingsteilnehmer nimmt auf eigene Gefahr am Trainingsbetrieb teil. Er trägt alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle im Zusammenhang mit dem Training erlitten Unfälle oder Schäden, sowie auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriff gegen den “MSC Pflückuff e.V. im ADAC”, dessen Beauftragten, Streckenwart und sonstigen Helfern des “MSC Pflückuff e.V. im ADAC”. |
Bedingungen: Vor Beginn des Trainings ist eine Anmeldung, beim vor Ort anzutreffenden weisungsberechtigten Personal des “MSC Pflückuff e.V. im ADAC” Pflicht! Es darf nur auf der Strecke gefahren und das Gelände betreten werden wenn Mitglieder aus dem Verein vor Ort sind. Verstösse dagegen werden zur Anzeige gebracht. Die Rennstrecken dürfen nur in entsprechenden Schutzausrüstungen befahren werden. Fahrten ausserhalb des “MSC Pflückuff e.V. im ADAC” Geländes sind im Trainingsbetrieb nicht gestattet! Die allgemeinen Trainingsbedingungen sind ausgehangen und unbedingt zu beachten. Im Trainingsbetrieb darf nur die Motocrossstrecke laut ausgehangenem Plan (Lageplan MotoCross – Strecke) befahren werden. |
Weitere Trainingstermine nach Vereinbarung E-Mail: info@msc-pflueckuff.de Tel.: 01 62 – 6 07 83 60 |